Kurzantwort: Das 13. und 14. Monatsgehalt – besser bekannt als Weihnachts- und Urlaubsgeld – sind keine freiwilligen Goodies, sondern in den meisten Branchen per Kollektivvertrag geregelt.
Dieser Überblick zeigt dir, wer Anspruch hat, wann die Zahlungen erfolgen, wie hoch sie ausfallen – und worauf du achten musst, wenn du neu im Job oder im Land bist.
Was versteht man unter dem 13. und 14. Monatsgehalt?
Das 13. und 14. Monatsgehalt sind zusätzliche Zahlungen, die Arbeitnehmer:innen in Österreich zweimal im Jahr erhalten. Diese Extra-Zahlungen sind in Österreich eine etablierte Praxis und haben das Ziel, Arbeitnehmer:innen zu helfen, die zusätzlichen Ausgaben während der Weihnachtszeit und des Sommerurlaubs zu bewältigen. Sie dienen jedoch nicht nur dazu, die finanzielle Belastung während der Feiertage und der Urlaubszeit zu erleichtern, sondern sie symbolisieren auch die Wertschätzung und Fürsorge der Arbeitgeber:innen gegenüber ihren Mitarbeiter:innen.
Wer hat Anspruch auf ein 13. und 14. Monatsgehalt?
Die Tradition des 13. und 14. Monatsgehalts in Österreich hat historische Wurzeln und ist heute in vielen Kollektiv- und Arbeitsverträgen verankert. Wenn du neu in Österreich bist und wissen möchtest, ob dein Job das 13. und 14. Monatsgehalt inkludiert, dann orientiere dich an den folgenden Verträgen:
- Kollektivverträge: Kollektivverträge sind branchenspezifische Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmern:innen, die die Arbeitsbedingungen und Vergütungen in einer bestimmten Branche regeln. Sie sind in Österreich weit verbreitet und können auch das 13. und 14. Monatsgehalt abdecken. Achtung: Der Kollektivvertrag wird – im Gegensatz zum Dienstvertrag – nicht von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in unterzeichnet. Der für dich geltende Kollektivvertrag muss in deinem Dienstvertrag angeführt sein, da er zentrale Regelungen zu Gehalt, Sonderzahlungen und Arbeitszeit enthält. Die Kollektivverträge aller Branchen findest du übrigens hier: Finde den Kollektivvertrag für jede Branche
- Arbeitsverträge: In manchen Fällen können das 13. und 14. Monatsgehalt direkt in den Arbeitsverträgen zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen festgelegt werden. Dies ist jedoch weniger verbreitet als in Kollektivverträgen.
- Betriebsvereinbarungen: Einige Unternehmen haben eigene Betriebsvereinbarungen, welche zwischen Arbeitgeber:in und dem Betriebsrat (stellvertretend für die Belegschaft) abgeschlossen werden. Diese Vereinbarungen können von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein, und in einigen wird das 13. und 14. Monatsgehalt festgelegt. Doch diese Betriebsvereinbarungen gibt es nur in jenen Unternehmen, die auch einen Betriebsrat haben, was meist erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße der Fall ist. Weitere Infos zum Thema Betriebsvereinbarungen gibt es bei der Arbeiterkammer.
Side Fact: In Österreich ist es Pflicht, in jeder Stellenausschreibung auch das Mindestjahresbruttogehalt für die ausgeschriebene Position anzugeben. Daher wird das 13. und 14. Monatsgehalt in Jobanzeigen selten explizit erwähnt – die beiden Zahlungen sind bereits im angegebenen Jahresbruttogehalt inkludiert.
Wann werden Weihnachts- und Urlaubsgeld ausbezahlt?
Das 13. Monatsgehalt (Weihnachtsgeld) wird vor Weihnachten ausbezahlt, in der Regel im November oder Dezember. Es entspricht dem Bruttomonatsgehalt eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen im Dezember zwei Monatsgehälter erhalten, was ihnen ermöglicht, Weihnachtseinkäufe zu tätigen, Geschenke zu kaufen und die festliche Jahreszeit zu genießen. Für viele ist das 13. Monatsgehalt eine willkommene finanzielle Unterstützung, um die Ausgaben während der teuren Feiertage zu bewältigen.
Das 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld) wird normalerweise im Juni oder Juli ausbezahlt, rechtzeitig für den Sommerurlaub. Es entspricht ebenfalls dem Bruttomonatsgehalt eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin. Diese zusätzliche Zahlung soll die Urlaubskosten decken, darunter Unterkunft, Reisekosten und Freizeitaktivitäten. Das 14. Monatsgehalt gibt Arbeitnehmer:innen die finanzielle Freiheit, ihren Sommerurlaub in vollen Zügen zu genießen.
Achtung vor Ausnahmen: Manche Unternehmen teilen die beiden Sonderzahlungen unterjährig auf, alle drei Monate, sprich vier Mal im Jahr. In anderen Unternehmen muss das Urlaubsgeld dann ausbezahlt werden, wenn Mitarbeiter:innen die Hälfte ihres Urlaubes verbraucht haben. Ob dich diese Ausnahmen betreffen bzw. wann du mit deinen Sonderzahlungen rechnen darfst, ist im Kollektivvertrag deiner Branche festgelegt.
Wie hoch sind das 13. und das 14. Monatsgehalt?
Wie bereits erwähnt, entsprechen die Sonderzahlungen in der Regel einem Bruttomonatsgehalt des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin. Auch hier gilt aber die Regel: Der Kollektivvertrag bestimmt. Wirf also unbedingt einen Blick hinein, um zu wissen, mit welchem Gehalt du rechnen kannst und ob Überstunden und Prämien in deinem Fall ebenso in den Sonderzahlungen inkludiert sind.
Achtung: Wenn du nicht das gesamte Kalenderjahr im Unternehmen beschäftig warst, hast du nur Anspruch auf einen aliquoten Teil deiner Sonderzahlungen. Genauere rechtliche Infos gibt dir die Arbeiterkammer.
Die Vorteile des 13. und 14. Monatsgehalts
Die Tradition des 13. und 14. Monatsgehalts bietet zahlreiche Vorteile für Arbeitnehmer:innen in Österreich:
- Finanzielle Stabilität: Diese zusätzlichen Zahlungen bieten eine willkommene finanzielle Unterstützung zu den Zeiten des Jahres, in denen die Ausgaben tendenziell höher sind, wie Weihnachten und der Sommerurlaub. Sie helfen dabei, finanzielle Stabilität zu gewährleisten.
- Motivation und Zufriedenheit: Das Wissen, dass man jedes Jahr zusätzliche Gehaltszahlungen erhalten wird, kann die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen steigern.
- Planungssicherheit: Die meist festen Termine für die Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts ermöglichen es den Mitarbeiter:innen, ihre Ausgaben und Sparziele besser zu planen.
- Unterstützung für den Konsum: Die zusätzlichen Gehaltszahlungen tragen dazu bei, den Konsum anzukurbeln und die Wirtschaft anzufeuern, insbesondere während der Weihnachtszeit.
Unser Fazit
Das 13. und 14. Monatsgehalt sind mehr als nette Extras – sie sind ein integraler Bestandteil des österreichischen Arbeitsrechts und stärken Arbeitnehmer:innen in puncto Planung, Zufriedenheit und Konsumkraft. Wenn du überlegst, beruflich nach Österreich zu ziehen, solltest du dich über die gängigen Praktiken in deinem speziellen Arbeitsbereich informieren, um herauszufinden, ob du von dieser vorteilhaften Tradition profitieren kannst.
Aktualisiert am 25.07.2025
Das 13. Monatsgehalt wird als „Weihnachtsgeld“ bezeichnet und üblicherweise im November oder Dezember ausbezahlt. Es entspricht meist einem vollen Monatsgehalt.
Das sogenannte „Urlaubsgeld“ wird im Juni oder Juli ausbezahlt – zur Unterstützung der Urlaubsausgaben.
Grundlage ist der Kollektivvertrag oder eine individuelle Vereinbarung im Arbeits- oder Betriebsvertrag. Nicht alle Branchen haben Anspruch, aber die meisten.
13. und 14. Gehalt werden begünstigt versteuert – bis zu einer gewissen Höhe fällt ein geringerer Steuersatz an. Details dazu liefert dein:e Steuerberater:in oder die Arbeiterkammer.
Ja. Bei unterjährigem Eintritt oder Austritt aus einem Unternehmen erhältst du den Anteil des Sondergehalts, der deinem Beschäftigungszeitraum entspricht.
Nein, nicht zwingend – in Österreich müssen nur Jahresbruttogehälter genannt werden, in denen 13. und 14. Gehalt meist inkludiert sind.
Dann hängt der Anspruch von deinem individuellen Arbeitsvertrag ab. Ohne Kollektivvertrag gibt es keine automatische Verpflichtung zur Zahlung.