Quick Answer: Pendlerpauschale in Österreich
Die Pendlerpauschale ist eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer:innen mit längeren Arbeitswegen. Sie wird entweder direkt über den Arbeitgeber (Personalverrechnung) oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) geltend gemacht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsweg bestimmte Mindestdistanzen überschreitet und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel entweder zumutbar oder unzumutbar ist. Die genaue Berechnung erfolgt ausschließlich über den offiziellen Pendlerrechner des BMF und ist rechtlich bindend.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag, der die Kosten für den Arbeitsweg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz berücksichtigt. Sie reduziert die steuerliche Bemessungsgrundlage und damit Ihre Steuerlast.
Zusätzlich gibt es den sogenannten Pendlereuro, der als direkter Absetzbetrag wirkt. Eine offizielle Erklärung dazu finden Sie auch auf der Seite der Arbeiterkammer.
Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?
Anspruch besteht grundsätzlich, wenn:
- der Arbeitsweg mindestens 20 km beträgt (bei der kleinen Pendlerpauschale) bzw. bereits ab 2 km, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist (große Pendlerpauschale)
- Sie regelmäßig zur Arbeit pendeln
- Sie Arbeitnehmer:in sind (keine Selbstständigen)
Mehr Details zu den Voraussetzungen finden Sie auch beim AMS.
Unterschieden wird zwischen zwei Varianten:
1. Kleine Pendlerpauschale
Wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist.
2. Große Pendlerpauschale
Wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, z. B.:
- keine passende Verbindung vorhanden
- extrem lange Fahrzeiten
- Arbeitszeiten außerhalb des Fahrplans
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die Höhe hängt ab von:
- der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
- der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel
Beispiel (Stand aktuell, vereinfacht & gerundet):
| Entfernung | Kleine Pendlerpauschale (jährlich) | Große Pendlerpauschale (jährlich) |
| 20–40 km | ca. 696 € | ca. 1.476 € |
| 40–60 km | ca. 1.356 € | ca. 2.568 € |
| über 60 km | ca. 2.016 € | ca. 3.672 € |
Zusätzlich:
👉 Pendlereuro = 6 € pro Kilometer und Jahr
Details und aktuelle Werte finden Sie hier: https://www.arbeitnehmer.at/steuern/pendlerpauschale/
Hinweis: Die tatsächlichen Werte können sich durch gesetzliche Anpassungen ändern.
Pendlerpauschale beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Pendlerrechner verwenden (Pflicht!)
Die Berechnung erfolgt über den offiziellen Pendlerrechner des BMF.
Dieser bestimmt:
- Entfernung
- Zumutbarkeit
- Höhe der Pauschale
👉 Wichtig: Das Ergebnis ist verbindlich (siehe auch Österreich.gv).
2. Formular L34 ausfüllen
Das Ergebnis des Pendlerrechners wird in das Formular L34 übernommen.
Dieses geben Sie:
- entweder direkt beim Arbeitgeber ab
- oder elektronisch über FinanzOnline ein
3. Berücksichtigung im Gehalt oder Steuerausgleich
Option A: Laufend über die Personalverrechnung
- sofort weniger Lohnsteuer
- monatlicher Vorteil
Option B: Nachträglich über Arbeitnehmerveranlagung
- Rückerstattung im Steuerausgleich
sinnvoll, wenn nicht rechtzeitig beantragt.
Häufige Fehler bei der Pendlerpauschale
Viele Arbeitnehmer:innen verschenken Geld, weil:
- der Pendlerrechner nicht korrekt ausgefüllt wird
- sich Arbeitszeiten ändern, aber die Pauschale nicht angepasst wird
- die große Pauschale nicht beantragt wird, obwohl sie zusteht
- Homeoffice-Tage nicht berücksichtigt werden
👉 Wichtig: Die Pendlerpauschale steht nur für Tage zu, an denen tatsächlich gependelt wird.
Sonderfälle: Das sollten Sie beachten
- Homeoffice: Reduziert die Pendlertage → geringere Pauschale.
- Teilzeit: Anspruch besteht weiterhin, aber abhängig von tatsächlichen Arbeitstagen.
- Mehrere Wohnsitze: Relevant ist der Hauptwohnsitz bzw. der überwiegende Aufenthaltsort.
Fazit
Die Pendlerpauschale ist eine der effektivsten Möglichkeiten, Ihre Steuerlast in Österreich zu senken. Entscheidend ist, dass Sie:
- den Pendlerrechner korrekt nutzen
- die richtige Pauschale wählen
- Änderungen laufend berücksichtigen
👉 Gerade bei längeren Arbeitswegen kann das mehrere tausend Euro pro Jahr ausmachen.
FAQ zur Pendlerpauschale in Österreich
Wie beantrage ich die Pendlerpauschale?
Über den Pendlerrechner → Formular L34 → Abgabe beim Arbeitgeber oder via FinanzOnline.
Kann ich die Pendlerpauschale rückwirkend beantragen?
Ja, im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bis zu 5 Jahre rückwirkend.
Was ist der Unterschied zwischen kleiner und großer Pendlerpauschale?
Die kleine gilt bei zumutbaren Öffis, die große bei unzumutbaren.
Bekomme ich die Pendlerpauschale automatisch?
Nein. Sie müssen sie aktiv beantragen.
Wie wirkt sich Homeoffice auf die Pendlerpauschale aus?
Homeoffice reduziert die Anzahl der Pendeltage → geringere Pauschale.
Was ist der Pendlereuro?
Ein zusätzlicher Steuerabsetzbetrag von 6 € pro Kilometer und Jahr.
Muss ich die Pendlerpauschale jedes Jahr neu beantragen?
Nur bei Änderungen (Wohnort, Arbeitsort, Arbeitszeit). Ansonsten bleibt sie bestehen.